AGB.

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Band Heimatg’fühl. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Der Vertragsabschluss erfolgt per Übermittlung des Booking Vertrags durch Heimatg’fühl an den Auftraggeber. Der Auftraggeber muss den Booking Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung von Heimatg’fühl an den Auftraggeber, an Heimatg‘fühl unterschrieben per Scan oder Foto an [email protected] zurücksenden, ansonsten ist der Vertrag nichtig.


Kosten / Zahlung

Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

Die Bezahlung erfolgt nach der Performance in Bar oder per Überweisung. In diesem Fall jedoch nicht später als zehn Arbeitstage nach der Veranstaltung.

 

Haftung und Gewährleistung

Heimatg’fühl versichern sich während der Performance, der Lokalität entsprechend, adäquat zu verhalten und den Hinweisen des Auftraggebers hinsichtlich Equipments und Lautstärke Folge zu leisten.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für jeglichen Verlust oder Beschädigung des Heimatg’fühl Equipments oder seiner privaten Gegenstände durch Gäste oder Personal.

Der Arbeitsplatz von Heimatg’fühl darf nicht dreckig, verklebt oder uneben sein. Falls nötig, kümmert sich der Auftraggeber darum, das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern zu schützen. Falls die Performance aus einem der oben genannten Gründe angebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrages fällig.

Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Für das Ein- und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen.

Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

 

Stornierung / Absage

Falls der Auftraggeber den Vertrag aus irgendeinem Grund (außer einer Naturkatastrophe) kündigen möchte, so verfällt die getätigte Anzahlung oder die Hälfte der vereinbarten Gage wird fällig. Erfolgt die Absage vierzehn Tage oder weniger vor der Veranstaltung, so wird die komplette Gage fällig. Alle Absagen müssen schriftlich erfolgen.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Heimatg’fühl die Veranstaltung aufgrund Krankheit oder Verletzung absagen muss, wird dem Auftraggeber innerhalb von zehn Arbeitstagen ein ärztliches Attest zur Verfügung gestellt. Heimatg’fühl ist lediglich bis zur Höhe der vereinbarten Gage verantwortlich und wird alles in seiner Macht tun, um adäquaten Ersatz zu finden.

 

Datenschutz

Heimatg’fühl behält sich das Recht vor, Aufzeichnungen der Veranstaltung durchführen zu dürfen. Diese Mitschnitte bzw. Bilder werden Heimatg’fühl zu Werbezwecken auf der eigenen Homepage bzw. sozialen Netzwerken benutzen.