AGB

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  • Geltung — Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Band Heimatg’fühl (nachfolgend „Band“) und dem Auftraggeber über Live‑Auftritte.
  • Abweichungen — Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die Band stimmt schriftlich zu.
  • Verbraucher/Unternehmer — Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzrechte unberührt.
 

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Änderungen

  • Vertragsabschluss — Der Vertrag kommt durch Übermittlung des von der Band ausgefüllten Booking‑Vertrags und die Rücksendung der unterschriebenen Ausfertigung innerhalb von 14 Tagen zustande. Erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht, ist die Buchung hinfällig.
  • Leistungsumfang — Ort, Datum, Beginn, Dauer, Pausen und technische Anforderungen ergeben sich aus dem Booking‑Vertrag. Änderungen bedürfen der Schriftform.
 

3. Vergütung, Zahlung und Zusatzkosten

  • Vergütung — Die vereinbarte Gage ist im Booking‑Vertrag festgelegt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; nicht veranschlagte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
  • Zahlung — Die Gage ist nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung fällig. Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfrist, Überweisungsdaten, sonstige Zahlungsmittel) richten sich in erster Linie nach den Regelungen des Booking‑Vertrags.
 

4. Stornierung, Krankheit, höhere Gewalt, Ersatz

  • Stornierung durch Auftraggeber — Stornobedingungen richten sich nach dem jeweils gültigen Booking‑Vertrag. Bitte entnehmen Sie dort die konkreten Fristen und Kosten.
  • Krankheit/Verhinderung der Band — Bei ärztlich nachgewiesener Verhinderung stellt die Band auf Verlangen ein Attest. Die Band bemüht sich um gleichwertigen Ersatz; ist kein Ersatz möglich, ist die Haftung der Band auf bereits erhaltene Zahlungen begrenzt; angemessene anteilige Rückerstattung möglich.
  • Panne/Verkehr/Verspätung — Verspätungen durch Verkehr, Panne oder Wetter gelten nicht automatisch als Vertragsverletzung; die Band trifft angemessene Vorkehrungen; bei erheblicher Verspätung wird die Spielzeit nach Möglichkeit angepasst oder eine anteilige Rückerstattung geleistet.
  • Höhere Gewalt — Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Streiks, Pandemien oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse entbinden beide Parteien von der Leistungspflicht; bereits geleistete Zahlungen werden nach Treu und Glauben verrechnet oder erstattet.
  • Ersatzmusiker — Die Band ist berechtigt, einzelne Mitglieder durch gleichwertigen Ersatz zu ersetzen; die Vergütung bleibt unverändert, sofern die Leistung vergleichbar ist.
  

5. Haftung, Versicherung, Datenschutz und Schlussbestimmungen

  • Haftung — Die Band haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Gage begrenzt. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment der Band durch Gäste, Personal oder unzureichende Veranstaltungsbedingungen und stellt die Band von berechtigten Drittansprüchen frei, soweit diese nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Band beruhen.
  • Datenschutz — Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Aufnahmen, die die Band anfertigt, werden zu Werbezwecken genutzt; betroffene Personen werden entsprechend informiert. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der Band zu finden.
  • Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand — Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht; soweit zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz der Band oder alternativ der gesetzliche Gerichtsstand des Auftraggebers.